Das ist Srila Prabhupadas ursprüngliche Richtlinie für die
Verwaltung von ISKCON. Sie wurde 1970 erlassen, als er das
erste Mal die Gründung der GBC vorschlug.
INTERNATIONALE
GESELLSCHAFT FÜR KRISHNA-BEWUSSTSEIN
GRÜNDER-ACHARYA:
HIS DIVINE GRACE A. C. BHAKTIVEDANTA SWAMI PRABHUPADA
VERWALTUNGSRICHTLINIE
Ich, der
Unterzeichnete, A. C. Bhaktivedanta Swami, Schüler von Om
Visnupada Paramhamsa 108 Sri Srimad Bhaktisiddhanta Sarasvati
Gosvami Maharaja Prabhupada, kam am 18. September 1965 in
die Vereinigte Staaten, um die Bewegung für Krishna-Bewußtsein
zu beginnen. Für ein Jahr hatte ich kein Obdach. Ich reiste
durch viele Teile dieses Landes. Dann, im Juli 1966, trug
ich die Gesellschaft unter dem Namen und der Bezeichnung
"Internationale Gesellschaft für Krishna-Bewußtsein", kurz
ISKCON, amtlich ein. Der Anwalt war Herr J. Goldsmith. Allmählich
wuchs die Gesellschaft und eine Niederlassung nach der anderen
wurde eröffnet. Nun haben wir vierunddreißig (34) Niederlassungen,
die hiermit aufgelistet werden:
Amsterdam, Holland
Atlanta, Georgia.........1476 Oxford Rd. N.E. 30322
Baltimore, Maryland.........1300 N. Calvert St.
Berkeley, Kalifornien.........2710 Durant Avenue 94704
Berlin, Westdeutschland
Boston, Massachusetts...... 40 N. Beacon St. 02134
Boulder, Colorado.........623 Concord St.
Buffalo, New York.........40 Englewood Ave. 14214
Chicago, Illinois.........2210 N. Halstead St.
Columbus,Ohio.........318 East 20thAve. 43201
Detroit, Michigan.........74 West Forest St. 48201
Edinburgh, Schottland, U.K.
Hamburg, Westdeutschland......2000 Hamburg 6, Bartelstrasse
65
Honolulu, Hawaii.........2016 McKinley St. 96822
Laguna Beach, Kalifornien......130 Woodland Drive 92651
London, England.........7 Bury Place, Bloomsbury, W.C. 1
Los Angeles, Kalifornien......3764 Watseka Ave. 90034
Montreal, Kanada.........3720 Park Ave.
New Vrndavana, W. Virginia...RD 3 Moundsville 26041
New York City, New York...... 61 Second Ave. 10003
Paris, Frankreich............c/o Serge Elbeze, BO 113 Paris
14
Philadelphia, Pennsylvania......416 South 10th St. 19147
Provincetown, Massachusetts...104 Bradford St.
San Diego, Kalifornien......3689 Park Blvd.
San Francisco, Kalifornien......618 Frederick St. 94117
San Jose, Kalifornien.........70 Hawthorne Way
Santa Barbara, Kalifornien ......6654 del Playa, Goleta
93017
Seattle, Washington.........n5516 Roosevelt Way N.E. 98105
St. Louis, Missouri.........4544 LaClede Ave. 63110
Sydney, Australia.........298 Birrell St. Bondi, N.S.W.
2026
Tokyo, Japan............6-16, 2 Chome Ohhashi, Meguro-Ku
Toronto, Kanada.........40 Beverly St., Ontario
Vancouver, Kanada.........260 Raymur St., No. 305, B.C.
Washington, D.C..........2015 Q Street N.W. 20009
Da wir unsere
Aktivitäten ausgeweitet haben, denke ich nun, daß eine leitende
Körperschaft (ab nun als GBC bezeichnet) gegründet werden
soll. Ich werde alt, 75 Jahre alt, und kann deswegen jederzeit
diese Welt verlassen. Deshalb denke ich, daß es notwendig
ist, meinen Schülern die Anleitung zu geben, wie sie die
ganze Institution verwalten sollen. Sie verwalten schon
einzelne Zentren, repräsentiert von einem Präsident, einem
Sekretär und einem Kassier, und meiner Meinung nach machen
sie es gut. Doch wir wollen dennoch weitere Verbesserungen
des Standards der Tempelverwaltung, der Werbung für Krishna-Bewußtsein,
Verteilung von Büchern und Schriften, Eröffnung neuer Zentren
und der Ausbildung der Devotes zum richtigen Standard. Deswegen
habe ich beschlossen, die folgenden Prinzipien einzuführen.
Ich hoffe, meine geliebten Schüler werden sie freundlicherweise
akzeptieren. Es gab ein Treffen in San Francisco während
des Ratha Yatra Festivals von 1970 und viele Präsidenten
der Zentren waren anwesend. Bei diesem Treffen wurde beschlossen,
daß ein Spezialkomitee bestimmt wird, um die Konstitution,
die in Betrachtung gezogen wurde, zu verwirklichen. Meine
Aufgabe ware es, zuerst zwölf (12) Personen freier Wahl
unter meinen Schülern zu ernennen. Ich mache es nun und
ihre Namen sind wie folgt:
1. Sriman Rupanuga Das Adhikary
2. Sriman Bhagavan Das Adhikary
3. Sriman Syamsundar Das Adhikary
4. Sriman Satsvarupa Das Adhikary
5. Sriman Karandhar Das Adhikary
6. Sriman Hansadutta Das Adhikary
7. Sriman Tamala Krsna Das Adhikary
8. Sriman Sudama Das Adhikary
9. Sriman Bali Mardan Das Brahmacary
10. Sriman Jagadisa Das Adhikary
11. Sriman Hayagriva Das Adhikary
12. Sriman Krsnadas Adhikary
Diese Personen
werden nun als meine direkten Repräsentanten betrachtet.
Solange ich lebe, werden sie als meine Zonensekretäre handeln
und nach meinem Ableben werden sie als Erbschaftsverwalter
bekannt sein.
Ich habe
schon einigen meiner Studenten sannyasa oder den
entsagten Lebensstand gewährt, und sie haben auch sehr wichtige
Pflichten, die in diesem Zusammenhang auszuführen sind,
erhalten. Die sannyasis werden zu unseren verschiedenen
Zentren reisen um zu predigen und auch die Mitglieder des
Zentrums für spirituellen Fortschritt zu erleuchten. Die
sannyasis werden das Eröffnen neuer Zentren an
geeigneten Orten vorschlagen und die GBC wird sich darum
kümmern. Wie von dem Spezialkomitee vereinbart, wird die
Funktion der GBC im einzelnen wie folgt sein:
DIE
GOVERNING BODY COMMISSION
Der Sinn
der Governing Body Commission ist es, als Instrument für
die Ausführung des Willens von Seiner Göttlichen Gnade zu
handeln. Weiterhin...
1. ...beaufsichtigt
die GBC alle Tätigkeiten und die Verwaltung der ISKCON,
da sie Anleitung von Srila Prabhupada erhält, und seine
Göttliche Gnade erteilt die endgültige Genehmigung in allen
Angelegenheiten.
2. ...wird
Seine Göttliche Gnade die ersten 12 Mitglieder der GBC auswählen.
In den nachfolgenden Jahren wird die GBC durch eine Abstimmung
aller Tempelpräsidenten gewählt, die von allen Tempelpräsidenten
8 wählen werden; auch Sekretäre, die für einen Tempel verantwortlich
sind, können gewählt werden. Jene 8 mit den meisten Stimmen
werden die Mitglieder für die nächste Amtsperiode der GBC
sein. Srila Prabhupada wird vier Kommissionäre, die verbleiben
sollen, wählen. Im Falle von Srila Prabhupadas Abwesenheit
werden die zurücktretenden Mitglieder entscheiden, welche
vier verbleiben werden.
3. ...werden
die Kommissionäre für eine Zeitspanne von 3 Jahren dienen
und können dann am Ende dieser Periode wiedergewählt werden.
4. ...wird
der Vorsitzende von der GBC für jedes Meeting gewählt. Er
hat kein Einspruchsrecht, doch bei Stimmengleichheit wird
seine Stimme entscheiden. Dasselbe wird für per Post abgegebene
Stimmen zwischen regulären Meetings angewendet.
5. ...wird
das Jahr hindurch jeder Kommissionär für einen Monat mit
Seiner Göttlichen Gnade verweilen und die anderen Kommsssionäre
über die Anweisungen von Seiner Göttlichen Gnade informieren.
6. ...ist
der hauptsächliche Zweck der GBC die Eröffnung neuer Tempel
zu organisieren und die bestehenden Tempel zu unterhalten.
7. ...wird
von der GBC Rat im Falle des Erwerbs von Liegenschaften,
die im Namen von ISKCON sein werden, gegeben. (Lastwagen
oder andere Vehikel werden im Namen des lokalen Präsidenten
erworben.)
8. ...benötigt
die Absetzung eines Tempelpräsidenten von der GBC die Unterstützung
der lokalen Tempelmitglieder.
9. ... ist
die GBC nicht für die Veröffentlichung von Manuskripten
zuständig, die von einem eigenen Kommitee gehandhabt wird;
Gewinne fallen auf Srila Prabhupada zurück.
Was meine
Bücher berifft, gründe ich eine andere verwaltende Körperschaft,
bekannt als der BHAKTIVEDANTA BOOK TRUST. Die Treuhänder
dieser Körperschaft sind auch Mitglieder der GBC, doch ihre
Funktion hängt nicht von der GBC ab. ISKCON Press wurde
für die ausschließliche Veröffentlichung meiner Bücher und
Schriften gegründet und soll auf diese Weise weitergeführt
werden. Während meiner Abwesenheit soll niemand in meinem
Apartment leben.
ACB
A. C. Bhaktivedanta
Swami
Datum, 28. July 1970
Zeugen:
(Robert F. Corens)
Rupanuga das Adhikary
(William R. Ehrlichman)
Bhagavan das Adhikary
(Kelly Gifford Smith)
Karandhar das Adhikary
At the World Head Quarters
3764, Watseka Avenue
Los Angeles, California 90034
Srila Prabhupadas original handgeschriebenes Dokument hier:
dom-original.pdf (engl. pdf-format
700 KB)
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